1. Einhaltung von Gesetzen und anderen Vorschriften
Bei allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen ist die ATLAS medical technologies GmbH bestrebt, die geltenden Gesetze und Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland und der EU einzuhalten. Integrität und Ehrlichkeit fördern einen fairen Wettbewerb, auch in Bezug auf unsere Kunden und Lieferanten.
2. Engagement der Geschäftsleitung
Die ATLAS medical technologies GmbH verpflichtet sich, wirtschaftlich, sozial und ökologisch zu handeln. Die Gesellschaft ist daher bestrebt, ihre Geschäfte kompetent und ethisch einwandfrei zu führen und den fairen Wettbewerb in allen Märkten, in denen sie tätig ist, zu schützen, indem sie die geltenden Gesetze zu Kartellrecht, Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen einhält. Unlautere Vorteile gegenüber Kunden, Lieferanten oder Konkurrenten sind zu vermeiden.
3. Interessenkonflikte
Die ATLAS medical technologies GmbH erwartet von seinen Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen.
Alle Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der Gesellschaft in Konflikt geraten. Es ist daher insbesondere verboten, sich an Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder mit diesen in einem privaten Umfeld Geschäftsbeziehungen einzugehen, wenn dies zu einem Interessenkonflikt führen könnte. Konfliktsituationen dürfen die Interessen der ATLAS medical technologies GmbH nicht beeinträchtigen.
Solche Interessenkonflikte können in vielen Situationen auftreten: Kein Mitarbeiter darf Vorteile in irgendeiner Form annehmen, die aus vernünftiger Sicht geeignet sind, die Geschäftsentscheidungen oder Transaktionen der ATLAS medical technologies GmbH zu beeinträchtigen. Einladungen müssen sich im Rahmen der normalen geschäftlichen Gastfreundschaft bewegen. Mitarbeiter sollten sich aufgrund ihrer Position innerhalb der ATLAS medical technologies GmbH keinen persönlichen Vorteil direkt und/oder indirekt durch den Zugang zu vertraulichen Informationen verschaffen. Alle Mitarbeiter haben die Pflicht, die legitimen Interessen der Gesellschaft so weit wie möglich zu fördern. Jede Konkurrenzsituation mit anderen Unternehmen ist zu vermeiden.
Jeder tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikt muss gemeldet und mit der Geschäftsleitung besprochen werden.
4. Verbot von Korruption
Die ATLAS medical technologies GmbH ist gegen Korruption und Bestechung. Wir werden keine Handlungen tolerieren, bei denen Geschäfte mit unfairen Mitteln getätigt werden. Mitarbeiter der Gesellschaft dürfen keinem Geschäftspartner Vorteile anbieten, oder Vorteile von ihnen erhalten oder annehmen, die eine objektive und faire Geschäftsentscheidung nachteilig beeinflussen könnten.
5. Faire Arbeitsbedingungen
Alle Mitarbeiter der ATLAS medical technologies GmbH müssen Richtlinien für den Gesundheits- und Arbeitsschutz an ihrem Arbeitsplatz sicherstellen. Sicherheitsvorschriften und -praktiken müssen strikt eingehalten werden.
Als sozial verantwortlicher Arbeitgeber betrachtet die Gesellschaft seine Mitarbeiter als wertvoll und von großer Bedeutung. Das Unternehmen verlangt von seinen Mitarbeitern großes Engagement und teilt im Gegenzug den Geschäftserfolg mit ihnen. Die Personalpolitik der ATLAS medical technologies GmbH trägt dazu bei, jedem Mitarbeiter die Möglichkeit zur beruflichen und persönlichen Entwicklung zu bieten. Der offene Austausch von Meinungen, Kritik und Ideen wird gefördert.
Die ATLAS medical technologies GmbH verurteilt rechtswidrige Diskriminierung oder Belästigung jeglicher Art.
6. Umgang mit internem Wissen
Alle Mitarbeiter der ATLAS medical technologies GmbH sind verpflichtet, für einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens zu sorgen. Informationen müssen korrekt und vollständig an die betroffenen Bereiche übermittelt werden, es sei denn, dass in Ausnahmefällen (insbesondere aufgrund von Geheimhaltungspflichten) vorrangige Interessen bestehen. Relevantes Wissen darf nicht unrechtmässig vorenthalten, verfälscht oder selektiv übermittelt werden.
Unehrliche Berichterstattung innerhalb des Unternehmens oder an externe Organisationen oder Personen ist streng verboten. Alle Jahresabschlüsse und Jahresberichte, Geschäftspapiere und Geschäftsbücher der Gesellschaft müssen geschäftliche Transaktionen und Aufzeichnungen korrekt wiedergeben.
In diesem Zusammenhang sind alle gesetzlichen Vorschriften, die Buchhaltungsgrundsätze und die internen Buchhaltungsverfahren der ATLAS medical technologies GmbH zu beachten.
7. Umgang mit Firmeneigentum
Alle Mitarbeiter der ATLAS medical technologies GmbH sind für den sorgfältigen Umgang mit dem Firmeneigentum verantwortlich. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Firmeneigentum vor Verlust, Beschädigung, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen. Jeder Mitarbeiter hat seinen Vorgesetzten unverzüglich über jede missbräuchliche Verwendung von Firmeneigentum zu informieren.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Ein Großteil der Geschäftsinformationen der ATLAS medical technologies GmbH ist vertraulich oder gesetzlich geschützt, so dass eine Geheimhaltungspflicht besteht. Dies gilt nicht, wenn die Veröffentlichung der Informationen der Gesellschaft genehmigt wurde oder gesetzlich oder durch Vorschriften zwingend vorgeschrieben ist.
Die Geheimhaltungspflicht gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und Urheberrechte, aber auch Geschäfts- und Marketingpläne, Entwürfe, Geschäftspapiere, Gehaltsdaten und alle anderen unveröffentlichten Finanzdaten und Berichte.
Alle persönlichen Informationen über Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie sonstige Dritte werden von der ATLAS medical technologies GmbH unter Einhaltung der Datenschutzgesetze sorgfältig verwendet und vertraulich behandelt. Der Schutz dieser Informationen muss mit grösster Sorgfalt sichergestellt werden.
9. Implementierung und Überwachung
Die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Regeln sind Kernbestandteile der Unternehmenskultur der ATLAS medical technologies GmbH. Die umfassende Befolgung dieser Grundsätze ist von wesentlicher Bedeutung. Dafür ist jeder Mitarbeiter verantwortlich.
Hat ein Mitarbeiter Bedenken oder Beschwerden zu den in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Punkten oder hat er Kenntnis von einem möglichen Verstoss gegen den Verhaltenskodex, sollte er dies unverzüglich seinem Vorgesetzten zur Klärung vorlegen.
Dies kann auch anonym oder in vertraulicher Weise geschehen. Wenn ein Mitarbeiter mit der Klärung nicht zufrieden ist, kann er das Anliegen oder die Beschwerde nicht nur dem Vorgesetzten, sondern auch der Geschäftsleitung vorlegen. Die Gesellschaft erlaubt keine Repressalien für Bedenken oder Beschwerden, die in gutem Glauben im Rahmen dieses Verhaltenskodexes vorgebracht werden.